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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Sachgebiet Regionalmanagement des Landkreises Amberg-Sulzbach ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir sind bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die öffentliche Webseite des Landkreises Amberg-Sulzbach unter www.deinezukunft-as.de sowie für die dort veröffentlichten Inhalte (HTML-Seiten, eingebundene Medien und verlinkte Dokumente). Ausgenommen sind Inhalte Dritter, die über eingebettete Dienste oder externe Plattformen bereitgestellt werden, zum Beispiel Social-Media-Plugins oder externe Dokumenten-Repositories, soweit die technische Kontrolle beim Drittanbieter liegt.

Stand der Konformität

Stand: 08.01.2026 Der Landkreis Amberg-Sulzbach strebt die vollständige Einhaltung der Anforderungen der EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.1 – an. Aktuell ist die Webseite teilweise mit den Vorgaben der EN 301 549 / WCAG 2.1 vereinbar. Nachfolgend werden die bekannten Abweichungen, deren Auswirkungen und Hinweise zu Alternativzugängen beschrieben.

Bekannte Barrieren / nicht erfüllte Erfolgskriterien

Die folgenden Erfolgskriterien der WCAG 2.1 wurden bei einer stichprobenhaften Konformitätsprüfung als nicht erfüllt identifiziert:
  • 1.2.1 Reines Audio und reines Video (aufgezeichnet) [Stufe A]
  • 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) [Stufe A]
  • 1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) [Stufe AA]
  • 2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden [Stufe A]
  • 4.1.1 Syntaxanalyse [Stufe A]
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert [Stufe A]
  • 4.1.3 Statusmeldungen [Stufe AA]
  • Darüber hinaus verfügen PDF-Dokumente nicht über Tags.
Grund: Vorübergehende Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Methodik der Prüfung

Die vorliegende Erklärung beruht auf einer Konformitätsprüfung nach WCAG 2.1, die am 08.01.2026 vom Dienstleister BIT7 durchgeführt wurde.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Fragen, Kommentare oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne unter leitbild@amberg-sulzbach.de mitteilen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist: Landkreis Amberg-Sulzbach Schloßgraben 3 92224 Amberg Tel.: 09621 39 159 E-Mail: leitbild@amberg-sulzbach.de

Schlichtungs- und Durchsetzungsverfahren (Bayern)

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München E-Mail: bitv@bayern.de Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv/ Dort besteht auch die Möglichkeit, einen Online-Antrag auf Prüfung einzureichen.

Meldestelle für Barrierefreiheit in Bayern (MLBF)

Für Hinweise und Beschwerden zur Barrierefreiheit können Sie sich auch an die Meldestelle für Barrierefreiheit in Bayern wenden: Meldestelle für Barrierefreiheit in Bayern (MLBF) E-Mail: mlbf@bayern.de Internet: www.mlbf.bayern.de

Erstellung, Überprüfung und nächste Aktualisierung

Diese Erklärung wurde erstellt am: 08.01.2026. Letzte Überprüfung: 08.01.2026 (Selbstbewertung / externe Stichprobenprüfung durch BIT7).